Um auf einem Kassenrezept sicherzugehen, dass der Patient nur das verordnete Arzneimittel erhält, muss der Arzt das Feld ‚Aut Idem‘ auf dem Rezept markieren.
Ist dieses Kreuz vom Arzt nicht gesetzt, muss die Apotheke das verordnete Medikament gegen ein anderes, wirkstoffgleiches rabattiertes oder preisgünstigeres Arzneimittel austauschen. Dazu ist die Apotheke verpflichtet.
Wir bitten um Verständnis und lassen Ihnen weitere Informationen per E-Mail zukommen.
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