Bereits seit dem 8. März 2021 kann sich jeder Bürger einmal pro Woche in Deutschland mittels Schnelltest auf Corona testen lassen. Diese Antigen-Schnelltests werden vom Bund bezahlt. Sie sind jedoch nicht mit den Selbsttests für Zuhause zu verwechseln. Hier erfahren Sie alles über die Schnelltests, die nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden dürfen.
Zur allgemeinen Teststrategie der Bundesregierung gehören neben den Selbsttests für Zuhause auch kostenlose Schnelltests, auf die jeder Bürger einmal wöchentlich einen Anspruch hat. Sie werden beispielsweise in Apotheken, Testzentren der Gesundheitsämter vor Ort oder Arztpraxen durchgeführt. Im Gegensatz zum Selbsttest wird der Schnelltest nur von geschultem Fachpersonal und tiefer in Nase oder Rachenraum durchgeführt.
Warum werden die wöchentlichen Schnelltests nur von geschultem Personal durchgeführt?
Die wöchentlichen kostenlosen Schnelltests werden deshalb nur von geschultem Personal durchgeführt, damit das Risiko einer eventuell falschen Anwendung sinkt. Zudem erhalten die Getesteten eine Testbescheinigung. Die Kosten des wöchentlichen Schnelltests trägt der Bund.
Wie funktionieren die Schnelltests?
Die Schnelltests funktionieren ähnlich wie Schwangerschaftstests. Bei einer Infektion weisen die Tests auf SARS-CoV-2 bestimmte Eiweißstrukturen des Virus in den Schleimhäuten der Atemwege nach. Für die Testung wird mit einem Stäbchen ein Abstrich aus dem Nasen-Rachen-Raum vorgenommen, mit einer Flüssigkeit gemischt und auf ein Teststreifen gegeben, der sich an bestimmten Stellen verfärbt, wenn das Nasen-Rachen-Sekret Eiweißbestandteile von SARS-CoV-2 aufweist. Das Ergebnis lässt sich nach 15 bis 30 Minuten ablesen.
Die Tests, die auch wie die Selbsttests Antigen-Tests sind, testen jedoch weniger sensitiv als ein PCR-Test. Damit ein positives Ergebnis angezeigt werden kann, ist demnach eine größere Virusmenge notwendig. So kann zum Beispiel kurz nach einer Erregerübertragung der Test noch negativ ausfallen, obwohl die getestete Person bereits infiziert ist, da erst wenige Viren vorhanden sind.
Darüber hinaus sind Schnelltests nicht so spezifisch wie PCR-Tests. Das bedeutet, dass bei Schnelltests häufiger positive Ergebnisse angezeigt werden, obwohl die getestete Person gar nicht infiziert ist. Deshalb sollte ein positives Ergebnis immer mittels PCR-Test bestätigt werden, auch wenn in der Mehrzahl der Fälle das Ergebnis des Tests korrekt ist.
Falsche Ergebnisse unterscheiden sich in:
Fall 1 – Falsch negativ: Der Test zeigt keine Infektion an, obwohl die Testperson sich mit Corona infiziert hat.
Fall 2 – Falsch positiv: Der Test zeigt eine Infektion an, obwohl die Testperson sich nicht mit Corona infiziert hat.
Was passiert nach einem positiven Ergebnis?
Schnelltests stellen keine Diagnose dar. Ein positives Ergebnis ist lediglich ein Verdacht. Dennoch ist ein positives Ergebnis meldepflichtig, auch wenn die Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erst mit einem PCR-Test bestätigt werden muss. Betroffene sollten zunächst telefonisch Kontakt mit einem Arzt oder einem geeigneten Testzentrum aufnehmen, um einen Termin für einen PCR-Test zu erhalten. Bis das Endergebnis vorliegt, sollten sich betroffene Personen in Quarantäne begeben.
Auch wenn das Ergebnis unklar ist, sollten Betroffene einen professionellen PCR-Test durchführen lassen.
Was passiert nach einem negativen Ergebnis?
Auch ein negatives Ergebnis ist keine Garantie, sich nicht mit dem Erreger angesteckt zu haben, da auch ein negatives Ergebnis unter Umständen nicht korrekt sein kann. Sind zum Beispiel zu wenig Viren im Körper, wie das in der späten Phase der Erkrankung oder kurz nach einer Ansteckung der Fall ist, kann das Testergebnis ebenso negativ ausfallen.
Deshalb gilt grundsätzlich: Tests sind nur Momentaufnahmen. Deshalb sollten Betroffene auch nach einem negativen Testergebnis umsichtig handeln und die AHA-L-A-Formel einhalten, die wie folgt lautet:
A = Abstand (mindestens 1,5 m)
H = Hygiene (Niesen und Husten in Einmaltaschentuch oder Armbeuge und regelmäßig Hände waschen beziehungsweise desinfizieren)
A = Alltag mit Maske
+
L = regelmäßiges Lüften (in regelmäßigen Abständen)
+
A = App (Corona-Warn-App)
Schnelltest – So funktioniert die Kostenregelung
Die einzelnen Bundesländer organisieren und beschaffen die Tests vor Ort. Gegebenenfalls bauen sie für die Testung Testzentren auf oder bestehende aus. Für die Versorgung bestimmter Einrichtungen wie Schulen oder Kitas kommen die einzelnen Länder selbst auf. Der Bund übernimmt hingegen die Kosten für die Schnelltests, die individuell in Apotheken, Arztpraxen und Testzentren durchgeführt werden. Für die Schnelltestkits und die Durchführung der Tests werden 18 Euro angesetzt. Unternehmen oder Restaurants und Einzelhandel, die ihre Kunden testen lassen möchten, müssen selbst für die Kosten aufkommen. Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Krankenhäuser, Tageskliniken, Rehakliniken und andere bestimmte Einrichtungen können bereits seit längerer Zeit Schnelltests selbst beschaffen. Diese Einrichtungen können die Kosten mit den Kassenärztlichen Vereinigungen abrechnen.
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