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Digitaler Impfpass für die Corona-Impfung – ein Überblick

Digitaler Impfpass für die Corona-Impfung - ein Überblick

Mit dem digitalen Impfpass können die Nutzer einfacher nachweisen, dass sie ausreichend gegen COVID-19 geimpft sind. Der Ausweis ist vor allem für das Reisen wichtig. Hier erfahren Sie, wo Sie den digitalen Pass erhalten können und welche Papiere Sie dafür benötigen.

Freunde treffen, in Restaurants zum Essen einkehren und den nächsten Urlaub planen. Mit der Impfung gegen Corona ist ein fast normales Leben zurückgekehrt. Um die Impfung nachzuweisen, gibt es den digitalen Impfpass. Vor allem das Reisen innerhalb der europäischen Länder soll damit vereinfacht werden. Es gibt mehrere Möglichkeiten, ihn sich ausstellen zu lassen.

Was ist der digitale Impfpass?

Der digitale Impfnachweis gilt als eine zusätzliche Möglichkeit, Corona-Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte Personen können damit die Informationen zu ihrer Impfung, zum Beispiel Impfstoff und Impfzeitpunkt, auf ihren Smartphones digital speichern. Das kann entweder in der Corona-Warn-App oder in der CovPass-App geschehen.

Woher bekomme ich den digitalen Impfpass?

Es gibt 3 verschiedene Anlaufstellen, wo der digitale Nachweis für die Covid-19-Impfung erhältlich ist. Personen, die vollständig geimpft sind, können sich an die Arztpraxis oder an das Impfzentrum wenden, wo sie zum 2. Mal geimpft wurden oder den Booster (Auffrischungsimpfung) erhalten haben. Sie erhalten einen schriftlichen Impfnachweis mit einem QR-Code, mit dem sie den digitalen Nachweis auf ihrem Smartphone herunterladen können. Außerdem werden alle Covid-19-Impfungen mit einer Unterschrift und einem Stempel auch im gelben Impfpass dokumentiert. Eine 3. Stelle, die den digitalen Pass ausstellt, ist die Apotheke. Im Online-Portal können Interessierte bundesweit alle Apotheken finden, die diesen Service anbieten.

QR-Code aus der Apotheke

Zur Erstellung des digitalen Impfzertifikats, das als Nachweis für eine vollständig erhaltene Corona-Schutzimpfung gilt, müssen Kunden in der Apotheke ihre vollständige Impfdokumentation vorlegen.

Folgende Papiere sind notwendig:

  • Identitätsnachweis/Lichtbildausweis (Personalausweis oder den Reisepass)
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde bei Namensänderung durch Heirat
  • gelbes Impfheft oder andere Impfbescheinigung

Das Personal gleicht die Angaben in der Impfdokumentation mit denen im Ausweis ab. Falls Abweichungen auftreten, zum Beispiel Namensänderungen, müssen diese plausibel erklärt werden. Am besten mit einem Nachweis. Falls eine Impfung in räumlicher Distanz zur Apotheke durchgeführt wurde, müssen Kunden eine plausible Erklärung dafür darlegen.

Es ist aber nicht zwingend notwendig, dass diejenige Person, die einen Nachweis erhalten möchte und vollständig geimpft ist, persönlich in der Apothekenfiliale erscheint. Zum Beispiel kann ein Elternteil für die komplette Familie erscheinen. Dazu müssen nur alle Ausweise und Impfbücher vorliegen.

Die Impfdokumente müssen bestimmte Angaben enthalten

Folgende Angaben müssen enthalten sein:

  • Charge und Bezeichnung des Impfstoffs
  • Name und Anschrift der für die durchgeführte Impfung verantwortlichen Person
  • Name der Impfung
  • Datum der Impfung
  • Geburtsdatum und Name der geimpften Person

Die Angaben müssen mit einer persönlichen Unterschrift der für die durchgeführte Impfung verantwortlichen Person ausgestellt sein. Eine Unterschrift in elektronischer Form mit einer qualifizierten Signatur oder einem Siegel wird ebenso anerkannt. Anstatt der verantwortlichen Person für die Impfung können auch Betriebsärzte, Impfzentren, Arztpraxen und mobile Impfteams in den Papieren stehen. Fehlen die Angaben jedoch, müssen sie nachträglich eingeholt werden.

Verbändeportal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) erstellt den vom RKI erzeugten Impfnachweis

Apotheken nutzen für die Erstellung des Nachweises das Web-basierte DAV-Portal, für das sie sich registrieren müssen und das über einen Internetbrowser geöffnet wird. Dort gibt das Apothekenpersonal über ein Modul alle Angaben des Kunden ein. Anschließend erfolgt die Übermittlung der Daten an das RKI (Robert-Koch-Institut). Das stellt das Impfzertifikat aus und übermittelt es an die betreffende Apothekenfiliale zurück.

Impfzertifikat digital und auf Papier möglich

Der vom Modul erzeugte QR-Code kann vom Kunden über die Corona-Warn-App oder die CovPass-App mit seinem Handy am Bildschirm eingescannt werden. Ebenso ist das Einscannen von einem Ausdruck möglich. Geimpfte, die keine App verwenden, kein Handy besitzen oder nur ein Handy zur Verfügung haben, das keine QR-Codes einscannen kann, haben die Möglichkeit, einen ausgedruckten Nachweis zu erhalten.
Bitte beachten: Die Filiale löscht anschließend die elektronischen Dokumente mit QR-Code in ihren Systemen. Also bewahren Sie das Zertifikat gut auf.

Ausstellung eines Impfzertifikats für jede Impfdosis

Apotheken stellen einen Nachweis für jede Impfdosis als QR-Code aus, auch wenn Geimpfte erst nach einer Zeitspanne von 14 Tagen nach der 2. Injektion als geimpft gelten. Eine Ausnahme ist der Einmalimpfstoff von Johnson & Johnson/Janssen. Der digitale Nachweis darf auch vor Ablauf der 14 Tage erzeugt werden. Mit der Auffrischungsimpfung (Booster) verhält es sich von Bundesland zu Bundesland anders. In manchen Bundesländern ist der Booster bereits an dem Tag der Injektion gültig, während in einigen eine Frist von 14 Tagen gilt.

Wo gilt aktuell der digitale Impfpass?

In Deutschland steht der digitale Impfnachweis für das Smartphone seit Mitte Juni 2021 zur Verfügung und seit Juli 2021 gilt er auch EU-weit sowie in der Schweiz, in Liechtenstein, Norwegen und Island. Allerdings rät das Bundesgesundheitsministerium Urlaubern, zur Sicherheit zusätzlich ihren papiernen Ausweis mitzunehmen.

Dürfen sich Genesene auch einen digitalen Nachweis ausstellen lassen?

Genesene und einmalig Geimpfte können seit dem 9. Juli 2021 auch einen digitalen Nachweis erhalten. Um ihn zu erhalten, müssen sie jedoch folgende Dokumente vorlegen:

  • ihren Personalausweis
  • den Nachweis eines positiven PCR-Tests
  • den Nachweis über die einmalige Impfung

Als genesen gelten Ungeimpfte, deren Infektion mindestens 28 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt.

Wie lange ist das digitale Impfzertifikat aktuell gültig?

Zurzeit (Stand Februar 2022) gilt das digitale Impfzertifikat für Personen mit Grundimmunisierung in Deutschland 9 Monate lang.
Bei einer Booster-Injektion verhält es sich aktuell anders: Die Zertifikate gelten ab dem Tag der Injektion für einen unbegrenzten Zeitraum. In der Corona-Warn- und CovPass-App ist nur ein technisches Ablaufdatum von 12 Monaten hinterlegt. Es hat jedoch keine rechtliche Relevanz zurzeit.

Besitzen Sie bereits einen digitalen Impfpass? Wo haben Sie ihn ausstellen lassen? Nutzen Sie die Corona-Warn-App oder die CovPass-App?

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Dieser Inhalt wurde verfasst von

medizinfuchs Redaktion

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