Gesundheitswesen geht, hätte die Digitalisierung den Gesundheitsbereich schon früher revolutioniert. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und erste Pilotprojekte ab 2011 sollten hier neue Maßstäbe für Medizin und Gesundheit setzen. In der Praxis hatte sich nicht nur die Einführung der elektronischen Versicherungskarte verzögert, sondern auch die Installation einer entsprechenden Datenbank.
Während die Befürworter der elektronischen Gesundheitskarten und Gesundheitsakten auf die verschiedenen Vorteile zentral gespeicherter Gesundheitsdaten hinweisen, ist dies ein Grund für heftige Kritik auf der anderen Seite. Dazu zählen z. B. Organisationen zum Verbraucherschutz. Ihnen geht es primär um die Rechte des Patienten, die sie im Zuge der Digitalisierung nicht ausreichend gewahrt sehen. Dabei stehen vor allem ein vermeintlich ungenügender Datenschutz und damit die Sicherheit sensibler Daten vor Missbrauch im Mittelpunkt der Kritik.
Elektronische Krankenakte – Digitalisierung der Gesundheit
Die elektronische Krankenakte ist Hauptbestandteil verschiedener, per Gesetz definierter E-Health-Konzepte. Über eine zentralisierte Datenbank erhalten Ärzte, die beteiligten Krankenkassen, Apotheker oder andere Behandler Zugriff auf alle Gesundheitsdaten des Patienten. Der erste Schritt in diesem Konzept war die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Im Frühjahr haben einige Krankenkasse die Einführung der elektronischen Patientenakte bekannt gegeben. Doch noch verläuft die Einführung teilweise schleppend und ist von viel Kritik begleitet.
80 Millionen Bürger in einem System vereint
Manche IT-Experten vermelden immer wieder die These, dass ein so ehrgeiziges Projekt wie die Einführung digitalisierter Systeme für rund 80 Millionen Bundesbürger schon aufgrund der Größe und der dabei zu verarbeitenden Datenmengen nicht sicher sein könne. In diesem Kontext wird auch angezweifelt, dass sich von technischer Seite her in kurzer Zeit entsprechende Standards und eine Schnittstellen-Konformität verschiedener Anbieter erreichen lassen.

Tatsächlich muss zukünftig nicht nur jede Krankenkasse die Patientendaten elektronisch verarbeiten, sondern auch jede einzelne Arztpraxis. Der Apotheker vor Ort muss ebenfalls an ein System angeschlossen werden, das ihm den Zugriff auf die elekronisch geführten Patientendaten erlaubt.
Die Vorteile der elektronischen Krankenakte
Sind die Gesundheitsdaten von Patienten zukünftig elektronisch erfasst, ergeben sich dadurch viele Vorteile. Diese sind für Ärzte, Zahnärzte, Patienten, Apotheker und die beteiligte Krankenkasse gleichermaßen attraktiv.
und Rehabilitationsprogramme anbieten kann.
EU-Ländern ist dies bereits üblich. Das Rezept wird direkt von der Arztpraxis elektronisch zu einer bestimmten Apotheke übermittelt. Der Patient kann die verschriebene Arznei dort dann einfach abholen. Auch das ist eine erhebliche Erleichterung und Beschleunigung des gesamten Verfahrens.
Schließlich werden sich Patienten mit einer elektronischen Krankenakte eher als mündige Partner der Ärzte und anderer Beteiligter im Gesundheitswesen begreifen, wenn sie jederzeit selbst Zugriff auf die Krankenakte haben.
Hindernisse bei der Umsetzung
Auch wenn viele Ärzte mit der Entwicklung nicht einverstanden sind, kommt auch das Gesundheitswesen an der Digitalisierung nicht vorbei. Beispielsweise ist es heute schon üblich, die eigene AU-Bescheinigung als Patient über eine App elektronisch gescannt zur Krankenkasse zu versenden.
Besonders Ärzte sehen das digitalisierte Systemen sehr skeptisch. Sie erwarten Mehrkosten und zeitlichen Mehraufwand in ihrem Verwaltungsbereich, wenn Patientendaten nur noch elektronisch vorhanden sind.
Der Patient behält letztlich die Entscheidungshoheit über seine Gesundheitsdaten und muss Zugriffe autorisieren. Insoweit könne sich kein Behandler mehr darauf verlassen, dass die von ihm abgerufenen Daten tatsächlich vollständig seien.
Letztendlich nützt die Kritik den Skeptikern der elektronischen Krankenakte wenig, da das E-Health-Gesetz einen straffen Zeitplan für deren Einführung bis Ende 2018 setzt. Bis dahin sollen Ärzte und Krankenhäusern in der Fläche an die gesetzlich festgelegte Telematik-Struktur angeschlossen sein.

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