Medizinfuchs-News

Videosprechstunde: Was verspricht die Telemedizin?

Videosprechstunde Telemedizin
In Zukunft werden Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ihre Kontrolltermine bei ihrem Hausarzt sowie 15 weiteren Gruppen von Fachärzten im Rahmen einer Videosprechstunde wahrnehmen können. Ein entsprechendes Gesetz hierzu wurde im Juli 2017 erlassen. Doch welche Vor- und Nachteile sind mit dieser Form der Videosprechstunde verbunden? Lesen Sie in unserem Beitrag was die Videosprechstunde für Sie als Patienten bedeutet und wohin die Zukunft gehen kann.

Auch in den Arztpraxen erhält die Digitalisierung immer mehr Einzug. Dass Patienten seitens ihrer Ärzte via Telefonkonferenz oder per Telefon beraten werden, ist an sich nichts Neues. Allerdings mussten die Mediziner laut entsprechender Berufsordnung der Ärztekammer vor oder im Anschluss an eine derartige Fernbehandlung den persönlichen Kontakt zu den Patienten suchen, um ihre Leistungen abrechnen zu können. Die Baden-Württembergische Landesärztekammer hat diese Einschränkung nun aufgehoben.

Videosprechstunde ausschließlich zur Verlaufskontrolle

Eine Videosprechstunde kann nicht in jedem Fall stattfinden, sondern nur bei ganz bestimmten Indikationen. Die Videosprechstunde dient grundsätzlich nicht dem Erstkontakt zwischen Patient und Arzt, sondern für Patienten-Rückfragen sowie der Verlaufskontrolle hinsichtlich bereits eingeleiteter Behandlungen. Demzufolge müssen Therapieverordnung sowie Diagnostik zunächst persönlich in der Praxis des teilnehmenden Arztes durchgeführt werden. Darüber hinaus ist mit dem Mediziner abzuklären, inwiefern Untersuchungen und Vorsorge via Online-Videochat im individuellen Fall möglich sind.

Videosprechstunde Telemedizin

Vor- und Nachteile der Videosprechstunde

In der Einführung der Videosprechstunde hat der Gesetzgeber zahlreiche Vorteile gesehen, die sich nicht von der Hand weisen lassen. Daneben dürfen jedoch auch einige Nachteile nicht verkannt werden. Hier ein Überblick:

VorteileNachteile
Lange Anfahrtswege entfallen bei NachkontrolleGefahr von Fehlbehandlungen durch Ferndiagnosen
Keine zusätzliche Technik/ Software nötigVerhältnis zwischen Patient und Arzt leidet
Wartezeit entfällt und Ansteckungsgefahr sinktMissbrauch sensibler Patientendaten nicht ausgeschlossen

Einwilligung und Privatsphäre

Der GKV-Spitzenverband sowie die kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich auf technische Anforderungen für den Videodienst und die Praxis geeinigt, insbesondere was Datenschutz und Sicherheit anbelangt. Folgendes ist danach zu beachten:

  • Schriftliche Einwilligung des Patienten erforderlich;
  • Durchführung des Online-Videochat nur in Räumen, die Privatsphäre gewährleisten.
  • Ablauf der Sprechstunde muss störungsfrei, vertraulich und frei von Werbung verlaufen.
  • Aufzeichnungen sind verboten;
  • Für den Arzt muss der Klarname des Patienten erkennbar sein;
  • Der Videodienstanbieter muss zertifiziert sein.

Videosprechstunde Telemedizin

Rezept aus der Ferne erstellen

Im Rahmen eines Pilotprojektes soll erprobt werden, inwiefern ein Arzt trotz Entfernung ein Rezept ausstellen kann. Patienten sollen sich dabei via Laptop, Tablet oder Smartphone für eine Apotheke in ihrer Nähe entscheiden, an die der Arzt das Rezept schickt. Der Patient könnte seine Medizin noch am selben Tag abholen. Dies wäre eine weitere deutliche Erleichterung für Patienten, die sich auch bei benötigten Medikamenten den Gang zum Arzt sparen können.

Wie denken Sie über die Videosprechstunde? Könnten Sie sich vorstellen, diese in Anspruch zu nehmen?

Dieser Inhalt wurde verfasst von

medizinfuchs Redaktion

Die Blog-Redaktion von Deutschlands bestem Preisvergleich für Medikamente und Gesundheitsprodukte erstellt hier im Blog interessante Hintergründe, Wissenswertes und Unterhaltsames rund um die Themen Gesundheit, Ernährung, Wellness und Beauty.

Einen Kommentar schreiben

Ich habe die Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung gelesen und akzeptiere diese.