Auch in den Arztpraxen erhält die Digitalisierung immer mehr Einzug. Dass Patienten seitens ihrer Ärzte via Telefonkonferenz oder per Telefon beraten werden, ist an sich nichts Neues. Allerdings mussten die Mediziner laut entsprechender Berufsordnung der Ärztekammer vor oder im Anschluss an eine derartige Fernbehandlung den persönlichen Kontakt zu den Patienten suchen, um ihre Leistungen abrechnen zu können. Die Baden-Württembergische Landesärztekammer hat diese Einschränkung nun aufgehoben.
Videosprechstunde ausschließlich zur Verlaufskontrolle
Eine Videosprechstunde kann nicht in jedem Fall stattfinden, sondern nur bei ganz bestimmten Indikationen. Die Videosprechstunde dient grundsätzlich nicht dem Erstkontakt zwischen Patient und Arzt, sondern für Patienten-Rückfragen sowie der Verlaufskontrolle hinsichtlich bereits eingeleiteter Behandlungen. Demzufolge müssen Therapieverordnung sowie Diagnostik zunächst persönlich in der Praxis des teilnehmenden Arztes durchgeführt werden. Darüber hinaus ist mit dem Mediziner abzuklären, inwiefern Untersuchungen und Vorsorge via Online-Videochat im individuellen Fall möglich sind.
Vor- und Nachteile der Videosprechstunde
In der Einführung der Videosprechstunde hat der Gesetzgeber zahlreiche Vorteile gesehen, die sich nicht von der Hand weisen lassen. Daneben dürfen jedoch auch einige Nachteile nicht verkannt werden. Hier ein Überblick:
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Lange Anfahrtswege entfallen bei Nachkontrolle | Gefahr von Fehlbehandlungen durch Ferndiagnosen |
Keine zusätzliche Technik/ Software nötig | Verhältnis zwischen Patient und Arzt leidet |
Wartezeit entfällt und Ansteckungsgefahr sinkt | Missbrauch sensibler Patientendaten nicht ausgeschlossen |
Einwilligung und Privatsphäre
Der GKV-Spitzenverband sowie die kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich auf technische Anforderungen für den Videodienst und die Praxis geeinigt, insbesondere was Datenschutz und Sicherheit anbelangt. Folgendes ist danach zu beachten:
- Schriftliche Einwilligung des Patienten erforderlich;
- Durchführung des Online-Videochat nur in Räumen, die Privatsphäre gewährleisten.
- Ablauf der Sprechstunde muss störungsfrei, vertraulich und frei von Werbung verlaufen.
- Aufzeichnungen sind verboten;
- Für den Arzt muss der Klarname des Patienten erkennbar sein;
- Der Videodienstanbieter muss zertifiziert sein.
Rezept aus der Ferne erstellen
Im Rahmen eines Pilotprojektes soll erprobt werden, inwiefern ein Arzt trotz Entfernung ein Rezept ausstellen kann. Patienten sollen sich dabei via Laptop, Tablet oder Smartphone für eine Apotheke in ihrer Nähe entscheiden, an die der Arzt das Rezept schickt. Der Patient könnte seine Medizin noch am selben Tag abholen. Dies wäre eine weitere deutliche Erleichterung für Patienten, die sich auch bei benötigten Medikamenten den Gang zum Arzt sparen können.
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