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Droht Deutschland jetzt die Impfpflicht für Masern, Mumps & Co?

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Die italienische Regierung hat ein Gesetz zur Impfpflicht gegen die bekanntesten (Kinder-) Krankheiten erlassen. Andere Staaten haben das Modell ebenfalls diskutiert. Wird es bald auch in Deutschland zur Pflicht werden?

Italien lässt durchimpfen

Seit kurzem gelten nicht nur Pizza & Pasta als typisch italienisch, sondern auch der Pocken-Pieks. Als erstes Land Europas hat der Stiefel-Staat eine Impfpflicht eingeführt. Sie soll Kinder und deren unmittelbares Umfeld vor zwölf der bekanntesten Krankheiten schützen. Neben Wundstarrkrampf, Kinderlähmung und Keuchhusten gehören dazu auch die Virus-Infektionen Mumps, Masern und Windpocken. Weisen die Kleinen keinen entsprechenden Impfschutz auf, dürfen ihre Eltern sie weder in Kindereinrichtungen noch in der Vorschule abgeben. Bei schulpflichtigen Kindern droht den Erziehungsberechtigten die Erhebung von Bußgeldern.

Eine Epidemie mit weitreichenden Folgen

Auslöser dieser Maßnahme war eine Massen-Erkrankung, die italienische Ärzte noch immer in Atem hält. Nach aktuellem Stand haben sich seit Anfang des Jahres über 2.400 Menschen mit dem Masern-Virus infiziert. Das sind rund 900 Fälle Italien Flagge Stiefelmehr als 2016. Breitet sich der zu Grunde liegende Erreger mit der gleichen Geschwindigkeit und Stringenz aus wie in den zurückliegenden fünf Monaten, erhöht sich der Krankenstand in Bella Italia drastisch – und zieht die Gefährdung noch größerer Menschenmassen nach sich. Um eine Epidemie wie 2002 zu vermeiden, hat die Regierung den gesetzlichen Impfschutz erlassen.

Zuviel Lärm um Nichts?

Angesichts des Komplett-Paketes gegen beinahe jede Art von Krankheiten stellt sich die Frage, wie notwendig die Impfungen wirklich sind. Schließlich gehören Infektionen mit scheinbar harmlosen Erregern doch beinahe schon zum guten Ton. Davon zeugt die Gepflogenheit, Röteln-, Windpocken– oder Masernkranke bewusst mit Gesunden zusammenzubringen, um eine Ansteckung und die Bildung von Abwehr- oder Antikörpern zu fördern.

Doch das in Berlin ansässige Robert-Koch-Institut warnt vor solchen „Viren-Partys“. Zum einen, weil die Spätfolgen einer unerkannten, falsch oder gar nicht behandelten Infektion unabsehbar sind. Zum anderen, weil das „vorsätzliche Beibringen von Krankheitserregern“ laut § 224 Absatz 1 Nr. 1 Variante 2 StGB den „Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung“ erfüllt – und entsprechend strafbar ist.

Das Risiko Todesfall

Aber nicht nur deswegen haben sich Italiens Gesundheitsminister für eine gesetzliche Impfpflicht stark gemacht. Nach Erkenntnissen heute tätiger Mediziner kann auch eine scheinbar harmlose Kinderkrankheit tödlich verlaufen. Die meisten Fälle dieser Art registrieren sie nach wie vor in Entwicklungsländern. Aber auch mitten in Europa kommt es unter ungünstigen Umständen zu Toten. So forderte die in Italien grassierende Masernepidemie von 2002 bei 18.000 Erkrankten 15 Opfer.

Masern Kind krankZahlen und Risiken, die auch in Deutschland zu Überlegungen führen. Doch während Vertreter der FDP eine rigorose, allgemein geltende Impfpflicht für Minderjährige fordern, setzen andere noch auf Selbst-Einsicht. CDU-Mitglied Hermann Gröhe etwa wies darauf hin, dass nicht erfolgte Impfungen zu einem Anstieg von Neuerkrankungen führen. Am Beispiel der Masernvirus-Infektion konnte er belegen, dass sich bis April 2017 schon mehr Menschen infiziert hatten als im gesamten Jahr 2016.

Impf-Einsicht contra Impfpflicht

Obwohl diese Entwicklung der Ausbreitung in Italien gleicht, gibt es in Deutschland noch keine gesetzliche Vorschrift, Kinder schützen zu lassen. Impfgegner befürworten die sich bietende Wahl; andere verweisen auf den Umstand, dass dies einem Luxus-Problem gleicht. Denn während der dringend benötigte Impfstoff anderswo händeringend gesucht wird, herrscht hierzulande kein Mangel daran.

Auch das Aktivieren des Schutzes ist problemlos möglich. Für gewöhnlich erhalten Kinder die erste Teilimpfung zwischen dem 11. und dem 14. Lebensmonat. Die zweite Dosis Impfstoff wird mindestens vier Wochen später gesetzt; spätestens jedoch mit 23 Monaten.

Erwachsene, die

  • nach 1970 geboren wurden,
  • als Kind nicht oder nur einmal geimpft worden sind,
  • im Gesundheitsdienst oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten bzw.
  • Personen mit schwachem Immunsystem betreuen

ist ebenfalls angeraten, eine Impfung durchführen zu lassen.

Wie ist Ihre Meinung dazu? Sind Sie für eine Impfpflicht in Deutschland? Wir freuen uns über Ihr Kommentar!

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Dieser Inhalt wurde verfasst von

medizinfuchs Redaktion

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