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Elektronische Patientenakte – Informationen und aktueller Stand

Elektronische Patientenakte
Damit die Informationen eines Patienten nicht auf die verschiedenen Arztpraxen und Krankenhäuser verteilt sind, wurde am 1. Januar 2021 die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt. Sie ist eine Erleichterung für Ärzte und Patienten und bietet allen Beteiligten einen umfassenden Überblick. Lesen Sie hier alles über die elektronische Akte, wie der Stand im Januar 2022 ist und welche Probleme es noch gibt.

Im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes kann jeder gesetzlich Versicherte seit dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte von seiner Krankenkasse erhalten. In ihr werden Informationen aus vorhergehenden Behandlungen und Untersuchungen sowie medizinische Befunde über die Grenzen von Arztpraxen, Kliniken und Krankenhäusern hinaus gespeichert. Damit werden doppelte Untersuchungen vermieden und das Gesundheitssystem nicht mehr belastet als notwendig.

Die ePA als wichtige Informationsquelle

Je genauer die Ärzteschaft und andere Leistungserbringer im medizinischen Bereich die Krankengeschichte ihrer Patienten nachvollziehen können, desto besser können sie eine geeignete Behandlung auswählen. Die ePA ist eine sehr wichtige Informationsquelle, die die Versicherten mit Krankenhäusern, Apotheken und Arztpraxen vernetzt. In ihr können die bisher in Papierform ablaufenden Arbeitsschritte vereinfacht und digitalisiert werden. So steht jedem Patienten und seinen behandelnden Ärzten alle relevanten Dokumente, zum Beispiel zu Diagnosen und Therapiemaßnahmen, auf einem Blick zur Verfügung, sodass belastende Mehrfachuntersuchungen vermieden werden.

Ärztin sichtet Befunden in Papierform und digital

Krankenversicherte können die elektronische Patientenakte auf vielfältige Weise nutzen

Die Akte ist ein freiwilliges Angebot an Patienten. Sie entscheiden selbst, ob sie das System nutzen möchten oder nicht. Jeder einzelne Patient kann seine Akte mithilfe einer App von seiner Krankenkasse über ein Tablet oder Smartphone mit Befunden, Arztbriefen und anderen Dokumenten befüllen.

Die Kontrolle und Entscheidung über die in der Akte gespeicherten Gesundheitsdaten liegt in der Hand des jeweiligen Patienten. Er kann selbst bestimmten, in welchem Umfang er die elektronische Akte verwenden möchte. Ebenso kann er selbst entscheiden, welchem Arzt er seine Dokumente zur Verfügung stellt.

Dabei ist die elektronische Akte ein lernendes System. Zu Beginn der Einführung mussten die Dokumente, die noch per Papier und nicht digitalisiert vorlagen, mit Tablet oder Smartphone eingescannt werden. In Zukunft soll jedoch eine strukturierte Ablage möglich sein.

Die Patienten bestimmen selbst, was in der Akte gespeichert wird

Versicherte können selbst bestimmen, ob und welche Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext gespeichert werden. Ebenso bestimmten sie, welche wieder gelöscht werden sollen. Darüber hinaus stellen Ärzte und Therapeuten auf Wunsch ihrer Patienten Dokumente aus ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) für die Übertragung in die elektronische Akte bereit. Die Dokumente sind jedoch nur Kopien aus dem PVS. Jede Primärdokumentation in der Praxis bleibt bestehen und unberührt von der elektronischen Akte. Weder die Krankenkassen noch der Bereitsteller der App haben Zugriff auf die Daten.

Patient muss Ärzten Einwilligung für den Zugriff auf seine Daten geben

Wer auf die Akte zugreifen darf, das ist gesetzlich streng geregelt. Die Ärzte oder andere Leistungserbringer haben keinen direkten Zugriff. Erst nach der Einwilligung des Patienten und der technischen Zugriffsfreigabe mittels einer PIN können Ärzte oder Dienstleister, die in die aktuelle Behandlung eingebunden sind, darauf zugreifen. Dabei kann der Patient die Daten für einen längeren Zeitraum oder nur für die aktuelle Behandlung freigeben. Auch inhaltlich kann er die Freigabe begrenzen. Alle Daten können vom Patienten sortiert und mit Berechtigungen versehen werden. Zukünftig (ab 2022) soll er auch Berechtigungen für jedes einzelne Dokument vergeben können.

Patient und Arzt besprechen Befund

Sicherer Zugriff über geschlossenes Netz

Die Daten werden in der Akte verschlüsselt abgelegt. So kann niemand außer die Versicherten selbst und diejenigen, denen sie eine Berechtigung erteilt haben, die Inhalte lesen. Der Zugriff erfolgt dabei über die Telematikinfrastruktur, die ein in sich geschlossenes und sicheres Netz darstellt.

Mehrere Phasen für die Einführung

Ab 1. Januar 2021: Zu Beginn boten die Krankenkassen ihren Versicherten eine App zum Download an, damit sie die elektronische Akte selbstständig nutzen und verwalten können. Zeitgleich begann eine Test- und Einführungsphase mit ausgewählten Arztpraxen.
Ab 2. Quartal 2021:
Alle Arztpraxen müssen mit der Akte verbunden sein.
Ab 1. Juli 2021:
Alle vertragsärztlich tätigen Leistungserbringer müssen in der Lage sein, die ePA zu befüllen und auf Wunsch des Patienten zu nutzen.
Ab 2022:
Krankenhäuser müssen die Akte spätestens Anfang 2022 nutzen können.
Ab 2023:
Dann soll auch die Pflege und andere Daten, die von Gesundheitsdienstleistern bereitgestellt werden, dokumentiert werden können, zum Beispiel Physiotherapeuten und Hebammen. Auch die Speicherung und Teilung von elektronischen Krankschreibungen soll dann möglich sein. Versicherte, die ihre Daten der Forschung zur Verfügung stellen möchten, können ihre Daten freiwillig pseudonymisiert und verschlüsselt bereitstellen.

Elektronische Akte auch ohne eigene App nutzbar

Versicherte Patienten, die kein Tablet oder Smartphone besitzen, um die elektronische Akte über eine App verwalten zu können, erhalten die Möglichkeit, ihre Daten in der Praxis ihres behandelnden Arztes mithilfe ihrer Patienten-PIN und elektronischen Gesundheitskarte über das E-Health-Kartenterminal freizugeben. Wer mag, kann jedoch auch eine Person seines Vertrauens, zum Beispiel ein Mitglied der Familie, beauftragen, die ePA über die App zu verwalten.

Was kann in der ePA gespeichert werden?

Aktuell können beispielsweise der Medikamentenplan, Blutwerte oder Arztbefunde gespeichert werden. Ab 2022 soll auch das Zahnbonusheft, der Impfausweis, der Mutterpass und das Untersuchungsheft für Kinder digital abgerufen werden können.

Aktueller Stand

Leider konnten bisher noch nicht alle Updates der Software eingespielt werden, sodass es Verzögerungen in der Umsetzung der vorgesehenen Neuerungen zum jeweiligen Datum gibt.

Was jedoch ab Januar 2022 funktioniert, ist das sogenannte feingranulare Berechtigungskonzept für Patienten. Das bedeutet, sie dürfen bestimmen, welcher Arzt auf welches ihrer Dokumente in der ePA zugreifen darf.

Nutzen Sie bereits die elektronische Patientenakte? Welche Erfahrungen haben Sie damit bisher gemacht? Wir freuen uns über Ihren Kommentar.

Dieser Inhalt wurde verfasst von

medizinfuchs Redaktion

Die Blog-Redaktion von Deutschlands bestem Preisvergleich für Medikamente und Gesundheitsprodukte erstellt hier im Blog interessante Hintergründe, Wissenswertes und Unterhaltsames rund um die Themen Gesundheit, Ernährung, Wellness und Beauty.

2 Kommentare

  • Hallo,

    ich habe die ePA seit ungefähr Ende Januar d.J. für mich eingerichtet.
    Ich bin einigermaßen IT- affin und eigentlich voller Hoffnung, dass es mit der Digitalisierung in D vorangeht. Allerdings werde ich von dieser Geschichte zunehmend desillusioniert.
    Ende letzten Jahres habe ich mich schon auf das elektronische Rezept gefreut, war ja dann nix (wie zur Zeit immer noch).
    Bei der ePA lässt es sich genauso an. Bei jedem Arztbesuch habe ich nachgefragt, wie es mit der Integration der ePA in das dortige Praxissystem bzw. anderweitiger Nutzung aussieht: ausnahmslos Fehlanzeige.
    Wirkliche substantielle Informationen zum Stand der Dinge, z.B. fehlerhafte Software, Bereitschaft bei den Stakeholdern, Akzeptanz bei den Versicherten sind nicht zu bekommen. Letzte Nachfrage gestern bei der Apotheke meines Vertrauens mit der Antwort: Das ist alles noch nicht freigeschaltet!

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