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Organspende – Werden Sie zum Lebensretter durch Transplantation

Organspende Transplantation Leben retten
Weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten, sterben in Deutschland täglich drei Menschen an Organversagen. Die Bereitschaft Organe zu spenden, ist in unserem Land leider zu gering. Doch der Bedarf an Organen steigt. Hier erhalten Sie wichtige Informationen zur Organspende im Todesfall und zu Lebzeiten, die Ihnen bei der Überlegung ein Organspender zu werden, helfen können.

Menschen, die ohne eine Transplantation sterben oder nur eine geringe Überlebenschance haben, sind auf ein geeignetes Organ von einem anderen Menschen angewiesen. Dabei können Organe wie Lunge, Herz, Niere, Leber, Dünndarm und Pankreas von einem Verstorbenen entnommen und in den Empfänger transplantiert werden. Bei Niere und Leber ist auch eine Lebendspende möglich. Wie einfach und wichtig ein Organspendeausweis ist, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Wie kann ich Organspender werden?

Jeder kann in Deutschland mit einer schriftlichen Willenserklärung – zum Beispiel im Organspendeausweis – Organspender werden. Eine feste Altersgrenze gibt es dabei nicht. Für Kinder unter 14 Jahren sind die Eltern für die Entscheidung verantwortlich. Ab 16 Jahren darf jeder selbst darüber entscheiden, ob er Organe spenden möchte oder nicht. Für die Entscheidung ist es wichtig, mit Familie und Freunden zu sprechen. Wer sich einmal dafür entschieden hat, sollte den Organspendeausweis stets bei sich tragen.

Organspende Transplantation Leben retten

Was wird in einem Organspendeausweis eingetragen?

Im Organspendeausweis gibt es verschiedene Wahlmöglichkeiten. Dabei kann ausgewählt werden, ob Herz, Lunge oder ein anderes Organ im Todesfall gespendet werden soll. Die Entscheidung kann jederzeit geändert oder ganz widerrufen werden. Dafür wird ein neuer Ausweis ausgefüllt und der Alte vernichtet.

Überstandende oder akute Krankheiten sollten im Organspendeausweis unter „Anmerkungen/besondere Hinweise“ vermerkt werden. Zum Beispiel eine Krebserkrankung oder eine abgeheilte Tuberkulose.

Jetzt Organspendeausweis ausfüllen

 

 

Zwei Voraussetzungen sind zur Organspende notwendig:

Nur Menschen, bei denen der Hirntod (z. B. nach einem Unfall zweifelsfrei festgestellt wurde, können Organe spenden. Eine Ausnahme besteht bei der Lebendspende. Hirntod bedeutet, dass die gesamte Funktion des Klein- und Großhirns sowie des Hirnstamms unwiderruflich erloschen ist, während das Herz-Kreislauf-System weiterhin künstlich aufrechterhalten wird.
Es muss die Zustimmung zur Organ- und Gewebespende des Verstorbenen vorliegen. In Fällen, in dem die Zustimmung nicht vorliegt, müssen die Angehörigen entscheiden.

Wer kommt für eine Gewebe- oder Organspende in Frage?

Allerdings kommen nur wenige Verstorbene für eine Organspende infrage, da in den meisten Fällen der Hirntod erst nach dem Herzstillstand eintritt. Im Gegensatz dazu ist eine Gewebespende noch bis zu 72 Stunden nach dem klinischen Tod (Herz-Kreislauf-Stillstand) möglich. Deshalb können mehr Verstorbene Gewebe spenden, als Organe.

Für eine Transplantation ist es wichtig, dass die Organe funktionsfähig und gesund sind. Bei hirntoten Menschen werden im Fall eines Einverständnisses kurz vor der Organentnahme unterschiedliche Untersuchungen durchgeführt. Damit wird die Funktionsfähigkeit der Organe überprüft.

Organspende Transplantation Leben retten

Vor- und Nachteile bei einer Lebendspende

VorteileNachteile
Erfolgschancen sind gegenüber einer Organspende eines Verstorbenen weit überlegenBei ca. 10 % der Lebendspenden kann es zu einer Abstoßungsreaktion kommen
Operation ist planbarSpender wird zum lebenslangen Patienten, da er sich zu regelmäßigen Untersuchungen beim Arzt verpflichtet
Spender und seine Lebensgewohnheiten sowie sein Gesundheitszustand sind bekanntbei Arbeitsunfähigkeit kann es zu versicherungsrechtlichen Konsequenzen kommen
geringere Abstoßungsreaktionendas Risiko für Nierenspender, dialysepflichtig zu werden, erhöht sich geringfügig
Prognose für Genesung sehr gutErkrankung an Bluthochdruck ist möglich

Lebendspende bei nahen Verwandten ist legal

Neben einer Organspende im Todesfall ist es auch möglich, zu Lebzeiten einen Teil der Leber oder eine Niere zu spenden. Allerdings sind nach dem Transplantationsgesetz Lebendspenden nur einander persönlich sehr eng verbundenen Menschen oder unter nahen Verwandten möglich.

Haben Sie schon mal auf eine Organspende gewartet? Ihre Geschichte könnte anderen Lesern eine Hilfe sein.

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Dieser Inhalt wurde verfasst von

medizinfuchs Redaktion

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