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Warnhinweise auf Schmerzmitteln: Was ändert sich?

Warnhinweise auf Schmerzmitteln
Bei leichten Schmerzen durch eine Erkältung, Zahnschmerzen oder Unfälle greift man häufig zu einem frei verkäuflichen Schmerzmittel. Dieses ist in jeder gut sortierten Hausapotheke vorhanden und hilft ohne großen Aufwand. Jedoch sieht der Bundesrat genau an dieser Stelle eine Gefahr und will dieser mit einer neuen Verordnung Einhalt gebieten. Denn den Beipackzettel von OTC-Produkten lesen Patienten leider selten, weshalb es jetzt Warnhinweise auf Schmerzmitteln geben soll.

Patienten, die auch ohne Arzt-Besuch zu Schmerzmitteln greifen möchten, können das weiterhin tun. Doch alle Produkte, die rezeptfrei angeboten werden, müssen ab sofort eindeutige Warnhinweise tragen. Rezeptfreie Produkte gelten noch immer als harmlose Helferlein. Doch gerade bei frei verkäuflichen Schmerzmitteln können auch Gefahren lauern. Aus diesem Grund soll eine einfache Gegenmaßnahme Abhilfe schaffen. Was die neue Verordnung vom Bundesrat bewirken soll, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Warnhinweise auf Schmerzmitteln: Neue Verordnung

Dem Unwissen und den damit einhergehenden Risiken hat der Bundesrat nun einen Riegel vorgeschoben: Laut der jüngst erlassenen „Analgetika-Warnhinweis-Verordnung“ müssen rezeptfrei erhältliche Schmerzmittel erhältliche Schmerzmittel einen deutlich sichtbaren Vermerk tragen. Sein genauer Wortlaut ist:

Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!

Für speziell angefertigte Arzneimittel sieht die „AnalgetikaWarnHV“ folgenden Satz vor:

Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als vom Apotheker oder von der Apothekerin empfohlen!

Die neue Verordnung wird wohl frühestens am 1. Juli 2018 in Kraft treten und auch danach werden nicht sofort die Warnhinweise auf Schmerzmitteln sichtbar sein. Die Hersteller erhalten vom Bundesrat eine Übergangsfrist, damit bereits produzierte und gelieferte Medikamente nicht zurückgerufen werden müssen, sondern abverkauft werden können. Mit dieser Übergangsphase will der Bundesrat größere finanzielle Einbußen bei den Pharma-Unternehmen verhindern.

OTC – Produkte schnelle und einfache Hilfe

Leichtes Kopfweh nach einem turbulenten Tag, etwas Fieber angesichts einer nahenden Erkältung oder das bekannte Unterbauch-Ziepen zur Monatsmitte – wer geht damit schon zum Arzt?

Warnhinweise auf Schmerzmitteln

Wesentlich leichter und passender scheint der Griff zu Schmerzmitteln wie Aspirin, Ibuprofen oder Paracetamol. Sie gehören zur Reihe der sogenannten OTC-Arzneimittel und können daher ohne Verordnung bzw. Rezept erworben werden. Genau hier sollen die Warnhinweise auf Schmerzmitteln greifen und den Käufer auf die Nebenwirkungen und die Packungsbeilage aufmerksam machen.

Beipackzettel lesen auch bei rezeptfreien Medikamenten

Die im Beipackzettel genannten Nebenwirkungen sind häufig nur Ärzten und Ärztinnen oder Apothekern und Apothekerinnen geläufig. Umfragen haben ergeben, dass sich gerade einmal 50 % aller Patienten über die Risiken von Schmerzmitteln informieren. Noch viel weniger wissen, welcher Zusammenhang zwischen den genannten Nebenwirkungen und der Anwendungsdauer besteht.

Nur ein Drittel der Männer und ein Fünftel der Frauen wissen, dass sie schmerzstillende Arzneimittel nicht länger als vier Tage nacheinander einnehmen dürfen. Eine Vielzahl der Menschen, die von Kopfschmerz, Fieber oder ähnlichen Beschwerden geplagt werden, nimmt Schmerzmittel deutlich länger ein – und macht sich damit ungewollt zu Risiko-Patienten.

Glauben Sie, dass Warnhinweise auf Schmerzmitteln helfen, die Anwendungsdauer  einzudämmen? Schreiben Sie uns – wir freuen uns auf Ihren Kommentar!

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Dieser Inhalt wurde verfasst von

medizinfuchs Redaktion

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