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FFP2-Masken für Risikogruppen nun auch von Versandapotheken

FFP2-Masken für Risikogruppen nun auch von Versandapotheken

Seit dem 15.12.2020 werden Ältere und Risikogruppen in den Vor-Ort-Apotheken mit Masken versorgt. Ab Januar 2021 dürfen nun auch Versandapotheke die Masken an Ihre Kunden abgeben. Wie Sie Ihre Masken nun bequem in der Versandapotheke bestellen können, lesen Sie heute bei uns.

Aufgrund steigender Infektions- und Todeszahlen erhalten ältere Menschen (über 60 Jahre) sowie bestimmte Risikogruppen kostenlose FFP2-Masken. Bisher war dazu der Gang in die Apotheke unumgänglich. Seit Januar 2021 können Risikopatienten die Masken nun bequem und risikoarm von der Versandapotheke erhalten.

Wer hat Anspruch auf die FFP2-Masken?

Als anspruchsberechtigte Personen gelten laut Schutzmasken-Verordnung:

Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben – unabhängig davon ob sie in der GKV versichert sind oder nicht – Anspruch auf Schutzmasken, wenn sie

das 60. Lebensjahr vollendet haben
oder
bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
  • Demenz oder Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung
  • oder stattfindende Chemo
  • oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
  • Trisomie 21,
  • Risikoschwangerschaft.

Wichtig: Die Masken erhalten nicht nur gesetzlich Versicherte, sondern auch nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Wie viele Masken sind pro Person vorgesehen?

Risikopatienten haben Anspruch auf insgesamt 15 FFP2- Mundschutzmasken.
Die Ausgabe erfolgt in drei Etappen:

15. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 : drei FFP2 Schutzmasken

1. Januar 2021 bis 28. Februar 2021: sechs FFP2 Schutzmasken

16. Februar 2021 bis zum 15. April 2021: sechs FFP2 Schutzmasken

Wie und wo werden die FFP2-Masken ausgegeben?

Die Masken muss sich den Patient in der Vor-Ort-Apotheke abholen oder kann diese bequem und risikoarm von der Versandapotheke erhalten.

Zum Jahreswechsel verschicken die Krankenkassen fälschungssichere Bescheinigungen an die betroffenen Menschen. Die Bescheinigung muss in der Apotheke vorgelegt werden oder per Post an die Versandapotheke geschickt werden. Der Versicherte erhält im Anschluss die Bescheinigung mit einem Apothekenstempel und Unterschrift der abgebenden Person zurück.

Wenn ein Risikopatient seine Masken nicht selbst in der Vor-Ort-Apotheke abholen kann, darf er eine anderen Person damit beauftragen. Die Abgabe erfolgt dann nach Vorlage einer Vollmacht und des Personalausweises der berechtigten Person.

Welche Masken erhalte ich für meine Bescheinigung?

Ausschließlich FFP2-Masken oder Masken mit vergleichbarer Qualität, die „gemäß der Verordnung (EU) 2016/425 vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstung oder gemäß § 9 der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungs-Verordnung in der Bundesrepublik Deutschland verkehrsfähig sind“ werden an die Risikogruppen abgeben.

MaskentypKennzeichnung
FFP2 oder vergleich-barCE-Kennzeichnung mit nachgestellter Kennnummer der notifizierten Stelle
KN95NIOSH-42CFR84
P2AS/NZS 1716-2012
DS2JMHLW-Notification 214, 2018
CPAPrüfgrundsatz für Corona SARS-Cov-2 Pandemie

Gibt es genug Masken?

Laut der Apotheken gibt es genügend FFP2-Masken für alle Risikopersonen. Aufgrund der hohen Nachfrage muss man aber ggf. auf die Masken warten, da täglich nur ein bestimmtes Kontingent abgegeben werden kann.

Haben Sie sich bereits Ihre ersten FFP2-Masken besorgt? Welche Erfahrung haben die bei der Abholung gemacht? Werde Sie Ihr nächsten Masken bequem in der Versandapotheke bestellen? Wir freuen uns auf Ihren Kommentar.

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Dieser Inhalt wurde verfasst von

medizinfuchs Redaktion

4 Kommentare

  • Finde ich praktisch, dass auch Versandapotheken nun für FFP2-Masken eine Option sind, zumindest für die Risikogruppen. Ich hätte allerdings nicht gedacht, dass man eine Vollmacht unterzeichnen muss, damit eine andere Person diese abholen darf. Wieder was gelernt, danke liebe medizinfuchs Redaktion 🙂

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